Goldener Preis 2018
Die Börner-Eisenacher GmbH aus Göttingen ist jetzt von der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) zum 31. Mal mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet worden.
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Das Unternehmen erhält die Auszeichnung für die Qualität seiner Produkte, die im Rahmen der DLG-Qualitätsprüfungen für Schinken und Wurst regelmäßig getestet werden.
Zahlreiche Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft lassen ihre Produkte seit vielen Jahren freiwillig durch die Sachverständigen der DLG testen. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die DLG den „Preis für langjährige Produktqualität“. Die Auszeichnung wird jährlich an Hersteller von Lebensmitteln verliehen.
Die Voraussetzungen für die Verleihung sind klar: Unternehmen müssen fünf Teilnahmejahre in Folge mit jeweils mindestens drei Prämierungen pro Prämierungsjahr an den Qualitätsprüfungen des DLG-Testzentrums Lebensmittel teilnehmen. Ab dem 5. erfolgreichen Teilnahmejahr wird der Betrieb mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet. Nimmt ein Hersteller in einem Jahr nicht teil oder erreicht er nicht die erforderliche Anzahl an Prämierungen, so verliert er seinen Anspruch auf die Auszeichnung.
(Quelle: DLG e.V., Frankfurt am Main, März 2018)
Zahlreiche Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft lassen ihre Produkte seit vielen Jahren freiwillig durch die Sachverständigen der DLG testen. Um dieses Qualitätsstreben zu fördern, vergibt die DLG den „Preis für langjährige Produktqualität“. Die Auszeichnung wird jährlich an Hersteller von Lebensmitteln verliehen.
Die Voraussetzungen für die Verleihung sind klar: Unternehmen müssen fünf Teilnahmejahre in Folge mit jeweils mindestens drei Prämierungen pro Prämierungsjahr an den Qualitätsprüfungen des DLG-Testzentrums Lebensmittel teilnehmen. Ab dem 5. erfolgreichen Teilnahmejahr wird der Betrieb mit dem „Preis für langjährige Produktqualität“ ausgezeichnet. Nimmt ein Hersteller in einem Jahr nicht teil oder erreicht er nicht die erforderliche Anzahl an Prämierungen, so verliert er seinen Anspruch auf die Auszeichnung.
(Quelle: DLG e.V., Frankfurt am Main, März 2018)